Witwen-/Witwer- oder Waisenrente anmelden

Nach dem Tod der Ehepartnerin, des Ehepartners oder eines Elternteils erhalten Witwen, Witwer und Waisen eine Hinterlassenenrente.

Meine Anliegen

Pensionierung & Rente

Witwen-/Witwer- oder Waisenrente anmelden

Für wen

Verwitwete Ehepartner und verwaiste Kinder

Ansprechpartner

Die Abteilung Leistungen AHV/IV der Ausgleichskasse Migros steht für Ihre Fragen zur Verfügung.

044 276 47 77
info@akmigros.ch

So gehen Sie vor

1

Zuständigkeit prüfen

Die Anmeldung für eine Hinterlassenenrente müssen Sie bei derjenigen Kasse einreichen, bei der die verstorbene Person zuletzt AHV-Beiträge bezahlt hat.

2

Anmeldung Hinterlassenenrente

Melden Sie Ihren Anspruch über den Anmeldelink unten an.
3

Eigene Beitragspflicht nicht vergessen

Wenn Ihr verstorbener Ehepartner oder Ihre verstorbene Ehepartnerin erwerbstätig war, aber Sie selber bisher nicht erwerbstätig und noch nicht im Rentenalter sind, müssen Sie künftig AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige oder Nichterwerbstätiger einzahlen.

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Wer hat Anspruch?

Anspruch auf eine Hinterlassenenrente haben Ehepartnerinnen, Ehepartner und Kinder.

Wie wird die Hinterlassenenleistung berechnet?

Die Höhe der Hinterlassenenrente hängt von den Beitragsjahren und dem Erwerbseinkommen der verstorbenen Person ab.

Massgebend für die Berechnung der Hinterlassenenrente ist das versicherte Einkommen der verstorbenen Person. Hat diese bei ihrem Tod das 45. Altersjahr noch nicht erreicht, gewähren wir einen sogenannten Karrierezuschlag.

Haben Sie gleichzeitig Anspruch auf eine Alters- und eine Hinterlassenenrente, richten wir nur die höhere der beiden Renten aus

Gibt es eine 13. Rente?

Hinterlassenenrenten (für Witwen, Witwer und Waisen) und IV-Renten bezahlen wir weiterhin zwölf Mal pro Jahr aus

 

 

 

Häufig gestellte Fragen

Wie erreiche ich die Ausgleichskasse Migros am besten?

Sie können uns telefonisch unter 044 276 47 77, per E-Mail an info@akmigros.ch oder über das Kundenportal erreichen.

Was sind Hinterlassenenrenten?

Renten für die Hinterbliebenen.

Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehepartners oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterbliebenen (Ehepartner, Ehepartnerin, Kinder) in finanzielle Not geraten. Es gibt drei Arten von Hinterlassenenrenten: Witwenrenten, Witwerrenten und Waisenrenten.

Wann erhalten Frauen eine Witwenrente?

Es gelten unterschiedliche Voraussetzungen für verheiratete und geschiedene Frauen von Verstorbenen.

Verheiratete Frauen, deren Gatte verstorben ist, haben Anspruch auf eine Witwenrente,

  • wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung ein oder mehrere Kinder haben oder
  • wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens 5 Jahre verheiratet waren. Die Ehejahre werden zusammengezählt, wenn sie mehrmals verheiratet waren.

Geschiedene Frauen, deren ehemaliger Gatte verstorben ist, haben Anspruch auf eine Witwenrente,

  • wenn sie Kinder haben und die geschiedene Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat oder
  • wenn sie bei der Scheidung älter als 45 Jahre waren und die geschiedene Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat oder
  • wenn das jüngste Kind 18 Jahre alt wird, nachdem die geschiedene Mutter 45 Jahre alt geworden ist.

Geschiedene Frauen, die keine dieser Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf eine Witwenrente bis zum 18. Geburtstag des jüngsten Kindes.

Wann erhalten verheiratete Männer oder eingetragene Partner / eingetragene Partnerinnen eine Witwenrente?

Solange die Kinder minderjährig sind.

Sind Sie verheiratet und Ihre Ehefrau bzw. Ihr Ehemann ist verstorben, erhalten Sie eine Witwerrente wenn Sie zum Zeitpunkt der Verwitwung eines oder mehrere Kinder (gleichgültig welchen Alters) haben. Als Kinder gelten auch im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder des verstorbenen Ehegatten, die durch dessen Tod Anspruch auf eine Waisenrente haben. Das Gleiche gilt für Pflegekinder, die bisher von den Ehegatten betreut wurden, sofern sie von Ihnen nach der Verwitwung adoptiert werden.


Stirbt eine Partnerin/ein Partner bei eingetragener Partnerschaft, so ist die überlebende Partnerin/der überlebende Partner einem Witwer gleichgestellt.

Sind Sie geschieden und Ihre ehemalige Ehefrau ist verstorben, erhalten Sie eine Witwerrente, solange Sie Kinder unter 18 Jahren haben.

Wann erhalten Kinder eine Waisenrente?

Beim Tod des Vaters oder der Mutter.

Die AHV richtet Kindern eine Waisenrente aus, wenn die Mutter oder der Vater stirbt. Beim Tod beider Eltern besteht ein Anspruch auf zwei Waisenrenten.

Der Anspruch auf die Waisenrente erlischt mit dem 18. Geburtstag oder bei Abschluss der Ausbildung, spätestens jedoch mit dem 25. Geburtstag.

Wie werden Hinterlassenenrenten berechnet?

Wie die Altersrenten.

Wie bei den Altersrenten gilt auch für die Hinterlassenenrenten: Die Höhe der Rente wird durch die Beitragsdauer und durch die Höhe des durchschnittlichen Einkommens bestimmt.

Massgebend sind jedoch nur die versicherten Einkommen der verstorbenen Person. Hat diese bei ihrem Tode das 45. Altersjahr noch nicht vollendet, wird ein so genannter Karrierezuschlag gewährt. Das heisst: Für die Berechnung der Hinterlassenenrente wird ihr durchschnittliches Einkommen prozentual erhöht.

Haben Versicherte gleichzeitig Anspruch auf eine Alters- und auf eine Hinterlassenenrente, wird nur die höhere der beiden Renten ausgerichtet. Verglichen wird die um den Verwitwetenzuschlag erhöhte Altersrente mit der Hinterlassenenrente.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema?

Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter.

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